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Das letzte Fest

Alles, was Sie über Ihre persönlichen Bestattungswünsche, die Wahl des guten Ortes und darüber, was Ihren Angehörigen in der Trauer guttut, wissen wollten und vielleicht nicht zu fragen wagten.

Das letzte Fest

Welcher Ort für das „letzte Fest“ ist der richtige?

„Und – was sagt dein Sohn?“ Werner rührt langsam in seinem Kaffee, blickt Ruth nicht an. Sie lacht. „Also hast du ihm wieder nichts gesagt.“ Sie umschließt ihn von hinten mit den Armen und küsst seinen kahlen Hinterkopf, was er überhaupt nicht mag. „In einer Woche haben wir unseren Vorsorgetermin beim Bestatter.“ „Für unser letztes Fest – ich weiß“, antwortet Werner. „Feier“, verbessert Ruth, „für unsere letzte Feier.“ Für Werner und Ruth ist es die zweite große Liebe. Ein unerwartetes Geschenk sei sie, sagte Werner damals, als beide sich auf einer Reise für Trauernde kennen lernten.

Das war vor über dreizehn Jahren. Nun wurde bei Ruth eine Autoimmunerkrankung festgestellt, an der schon ihr Vater starb. Werner bekam vor einem Monat die Diagnose Krebs. Beide wissen, dass sie, wenn alles gut geht, noch ein paar gemeinsame Jahre zusammen haben, die sie sehr bewusst leben und genießen wollen. Die „letzte Feier“ vorzubereiten gehört zu den Aufgaben, die ganz oben auf ihrer beider „Löffel-Liste“ stehen. Ruth will dieses Mal alles besser machen. Bei der Beisetzung ihres ersten Mannes hatte sie seinen Wunsch nach einer Waldbestattung erfüllt und erst viel später gemerkt, wie schwer es ihr fiel, an diesem Ort im Wald nichts tun zu dürfen, kein Grabzeichen zu haben, keine Blumen bei ihm lassen zu können. Das war per Vertrag, den sie selbst unterschrieben hatte, alles verboten.

„Es hat meine Trauer erschwert“, sagt sie. Und gründlich, wie sie ist als ehemalige Bibliothekarin, und um besser vorbereitet zu sein, recherchiert sie.

Der Tod ist in Deutschland Ländersache.

Jedes Bundesland kennt ein eigenes Bestattungsrecht: insgesamt 16 verschiedene Gesetze, zum Teil stark voneinander abweichend. Wer ist bestattungspflichtig? Brauche ich für Urnen- und Leichentransport ein Sonderfahrzeug? Wer ist verantwortlich, den Toten unter die Erde zu bringen? Nur der Ehepartner, oder auch der eingetragene Lebenspartner? Ein Kind? Oder nur ein volljähriges Kind? Das sieht jedes Bundesland anders. Fragen Sie also bitte ihren Bestatter vor Ort. Doch trotz aller Unterschiedlichkeiten hat das Dickicht dieser Paragrafen eine gemeinsame Wurzel. Ein altes Gesetz aus einer dunklen Zeit. In diesem Gesetz liegt die Ursache für viele der Unschärfen im Bestattungsrecht, mit denen Angehörige zu kämpfen haben, sobald ihr Kind, ihre Eltern, ihre Liebste oder ihr Liebster gestorben sind. Das berühmte Feuerbestattungsgesetz von 1934.

Staat und Kirche hatten jahrhundertelang das Verbrennen von Toten als Bestattungsart nicht erlaubt.

Reichsgesetzblatt, 1934, § 1 FBG: Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung grundsätzlich gleichgestellt. Die Nationalsozialisten gaben dem Feuer den gleichen Rang wie der Erde. Da das Gesetz als ideologisch unbelastet angesehen wurde, galt es nach dem Untergang des Nazi-Regimes fort. Es schuf eine spezielle Situation: Vor dem Gesetz war gleichgestellt, was sich in der Praxis sehr unterscheidet. Bei einer Beerdigung sind das Bestatten und das Beisetzen der sterblichen Überreste eins, sie fallen im Augenblick des Begräbnisses zusammen. Bei einer Feuerbestattung aber sind Bestatten und Beisetzen zwei getrennte Ereignisse: Erst wird der Leichnam im Feuer eingeäschert, später der Überrest in einer Urne beigesetzt.

Die Natur der Asche ermöglicht dabei andere Arten des Umgangs: Sie lässt sich auf hoher See beisetzen, unter Bäumen, in anonymen Urnenhainen, sie kann verstreut, weiterverarbeitet, ins Weltall geschossen werden, oder sie kommt auf den Friedhof. Doch obwohl die sterblichen Überreste – hier der Leichnam, dort die Asche – so unterschiedlich beschaffen sind, unterliegen sie in Deutschland den zwei gleichen zentralen Grundsätzen: dem Beisetzungs- und dem Friedhofszwang. Beisetzungszwang sagt: Die sterblichen Überreste eines Menschen müssen beigesetzt werden. Friedhofszwang sagt: Dies muss in Deutschland auf einem ausgewiesenen Friedhof geschehen.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung_Magazin 30/2020/Roland Schulz)

Werners Sohn hat die Idee von einem Erinnerungsdiamanten ins Spiel gebracht; er wohnt mehrere hundert Kilometer entfernt und will etwas, was er vom Vater mitnehmen kann. Ruth ruft bei der Schweizer Firma an, die solche Kunst-Diamanten aus der Asche der Verstorbenen herstellt. Nach der Kremierung entsteht eine Aschemenge von 2 – 3 kg. Für die Herstellung des Diamanten werden aber nur 300 g benötigt. Ruth fragt nach, was mit dem größeren Rest der Asche passiert. Er werde anonym auf einer Wiese verstreut, bekommt sie zur Antwort. Eine Abschiedsfeier an der Wiese ist möglich, muss aber extra bezahlt werden. „Dieser anonym auf-Alm-verstreut-Gedanke gefällt mir gar nicht.“, kontert Werner kategorisch. Ruth hat eine Idee: „Wenn wir mit dem Bestatter unseres Vertrauens sprechen, ihn inständig bitten aus deiner Urne 300g Asche herauszunehmen, für den Erinnerungs-Diamanten reicht das doch aus…? Und ich lass dich auch mit schlankeren zweieinhalb Kilo zu mir ins Grab, dann können wir den ganzen Rest der Ewigkeit zusammen sein, na?“ Werner nimmt sie in die Arme und das heißt: Ja!

Ist die Verwahrung der Urne in einem Kolumbarium eine richtige Beerdigung?

Am unaufwendigsten in Sachen Pflege ist ein Kolumbarium, liest Ruth in einem Flyer. Aber nach Ablauf der Ruhefrist wird die Urne aus dem Fach genommen und die Totenasche wird auf einem gesonderten Feld des Friedhofs verstreut oder in die Erde eingebracht. Worauf Werner heftig reagiert: „Erstens möchte ich nicht in einer Art Schließfach geparkt werden, und zweitens ist das doch gar keine richtige Beerdigung. – So will ich nicht enden.“

Trauer ist Liebe. Das ist auch der Grund, warum sie so schmerzt und es manchmal sehr lange dauert.

Ruths Zwillinge, zwei Mädchen, haben sich in den Zug gesetzt, Anne in Kiel und Bea in Tübingen; die „letzte Feier“ vorzubereiten erfordert persönliches Erscheinen der „ganzen halben Familie“, meinen sie und bringen Zeit für lange Gespräche mit. Sie hören der Mutter und Werner zu, was jeder wünscht, welche Vorstellungen die beiden haben und welche Prioritäten sie setzen; denn dieses letzte Fest ist ein ganz besonderes, und wahrhaftig ein nicht zu wiederholendes. Sie diskutieren über Details.

Dann beginnt Bea über ihre eigenen Lebensplanungen und Sterbeängste zu sprechen und endet mit der schlichten Feststellung: „Wir alle, die ganze Gesellschaft, denken immer ans Anfangen und klammern das Aufhören, das absolute Ende, aus“. „Wenn du einen Glauben hast, geht’s doch irgendwie weiter“, sagt Anne. „Auch ein gläubiger Mensch hat Angst vor dem Tod; es ist doch alles komplett neu für uns, keiner kam je zurück und konnte darüber berichten“, kontert Bea. „Also ich, wir beide“, Ruth legt ihre Hand auf Werners, „leben jeden Tag sehr bewusst, weil wir wissen – vielleicht haben wir noch ein paar gute Jahre –, dass unser Leben endlich ist, und zwar absehbar. So, und jetzt würde ich gerne darüber sprechen, was ihr, die ihr mit unserem Nicht-mehr-da-Sein weiterleben müsst, braucht, damit es euch guttut. Denn eigentlich ist die letzte Feier für euch – und unser Grab ein Ort für eure Trauer.“

Die Nacht wird lang, es wird viel geredet, über den Sinn und Unsinn des Lebens, es wird gelacht und auch geweint und in die Arme genommen. Nach dieser Nacht der Gespräche mit den Mädchen sind Ruth und Werner sich einig, dass sie die Gestaltung ihrer letzten Feier und die Wahl ihres Beisetzungsortes den Kindern überlassen wollen, denn die müssen mit dem Tod ihres Vaters, ihrer Mutter weiterleben und müssen trauern können.

„„…, dass die Menschen die Toten nicht einfach begraben, um einen Abschluss herbeizuführen und eine Trennung von ihnen zu bewirken, sondern auch und vor allem um den Boden zu humanisieren, auf dem sie ihre Welten bauen und auf den sie ihre Geschichtsbilder gründen. Mensch – human – zu sein heißt vor allem, dass man begräbt!“

Robert Harrison/Die Herrschaft des Todes

Gisela Zimmermann/Filmemacherin und Trauerbegleiterin
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