Die zu Pflegenden, die in Heimen untergebracht sind, dürfen schon seit Wochen nicht mehr besucht werden. Da ist die Ansteckungsgefahr betreffend sicher eine formal richtige Entscheidung. Aber was passiert mit alten, kranken Menschen, die plötzlich total isoliert werden, die vielleicht dement sind, die die gewohnten Strukturen benötigen würden, um sich einigermaßen beschützt zu fühlen? Was passiert im Sterbeprozess? Wer darf mich begleiten? Wer entscheidet, wann ein Sterben beginnt, damit Angehörige ins Heim kommen dürfen? Wer darf Tag und Nacht bei mir bleiben?
Als meine Mutter 2012 in einem Heim starb waren der Hund und ich die letzten Tage und Nächte bei ihr – bis zu ihrem letzten Atemzug (der Hund durfte bei ihr sein, weil sie ihn so liebte; bin den Pflegern und Pflegerinnen heute noch dankbar für diese Großzügigkeit).
Ich durfte sie waschen, ihre Haare richten und sie neu einkleiden. Ich konnte ihren Tod im wahrsten Sinn be-greifen. Der Pfleger brachte Rosenblätter, die wir für die Familien-Totenwache auf ihr Bett streuten. Ich hatte bis dahin diesen oft zitierten wundersamen Frieden auf den Gesichtern von Verstorbenen, der alles voran gegangene Leiden wegwischt, für eine gut gemeinte Legende gehalten. Dann sah ich es bei ihr. Dieses wahrlich schöne Bild von meiner Mutter hätte ich nie fotografieren müssen, es ist auf immer Gravur in meiner Erinnerung und tröstet mich.
Und was geschieht mit Trauernden, die in Zeiten von Corona keine Trauerfeier abhalten dürfen, was mit Familienangehörige, die nicht anreisen können? Bestatter bieten ersatzweise Video-Mitschnitte an. Ich kann mir nicht vorstellen, wie wirklich tröstlich das ist. Wir sind menschliche Wesen und ticken analog – das Digitale haben wir nur erfunden – kann uns ein Video als gute bleibende Erinnerung, als „Trittstein“ durch den kommenden Trauerprozess hindurch begleiten?
Ich rufe einen Freund an, Herman Bayer (Trauerbegleiter, Trauerredner und Ritualgestalter) und frage ihn nach seine Beerdigungs-Corona-Erfahrungen aus den vergangenen Tagen. Er erzählt mir, dass alle Gespräche mit den Angehörigen nun am Telefon stattfinden. Dass Trauerfeiern untersagt sind, er aber am Grab seine Trauerrede hält. Momentan ist in Baden-Württemberg die Anwesenheit von zehn Menschen am Grab gestattet.
Er rät die Beisetzung nicht auf irgendwann zu verschieben, die Beerdigung soll und muss stattfinden. Und was machen die Angehörigen, die nicht dabei sein können? Er gibt den Rat parallel zur Beisetzungszeit einen eigenen guten Ort aufzusuchen – einen Ort, der Ruhe, innere Einkehr und Kontemplation bietet. Oder zuhause eine Kerze anzuzünden, sich in Gedanken mit dem Verstorbenen zu verbinden; sich zu bedanken für die gemeinsame Zeit, vielleicht auch um Verzeihung zu bitten.
Die Gedenkfeier mit allen Angehörigen kann nachgeholt werden, wenn alle Beschränkungen aufgehoben sind. Sie hat dann aber nicht mehr die Aufgabe einer Trauerfeier, sie ist vielmehr ein Ritual-Fest, ein Ritual des GEDENKENS. Zum Beispiel erzählen Angehörige etwas über den Verstorbenen, bringen einen Gegenstand mit, etwas was sie mit dem Toten verbindet und vielleicht gibt es Erinnerungs-Leibspeisen. Denn die, die da sind, sollen gut verbunden in ihr neues Leben ohne den Verstorbenen kommen.
Momentaner Info-Stand:
Beisetzungen in Zeiten von Corona
Die Regelung bei Beisetzungen wird von Kommune zu Kommune, von Bundesland zu Bundesland individuell geregelt.
Einheitlich ist die bundesweite Entscheidung keine Trauerfeiern in geschlossenen Räumen abzuhalten, weder kirchlich noch überkonfessionell. An der Beisetzung dürfen maximal 10 Personen teilnehmen.
Es ist z.B. in Ludwigshafen möglich, nach Voranmeldung und Terminvereinbarung von den Verstorbenen in den Aufbahrungsräumen Abschied zu nehmen. Das Abschiednehmen ist auf maximal fünf Personen beschränkt.
Die Deutsche Friedhofsgesellschaft hat bekannt gegeben, dass auf ihren 14 Partnerfriedhöfen ab dem 18. März keine Bestattungen mit Angehörigen mehr durchgeführt werden.
Dies gilt vorläufig bis Ende April. (Quelle: Aeternitas)
Trauerfeiern auf Friedhöfen würden zurzeit in einigen Bundesländern noch als „private“ Veranstaltungen angesehen, erklärte der Bestatterverband. Sie fielen damit nicht unter das generelle Verbot von „öffentlichen“ Versammlungen.
Es gibt also keinen wirklich einheitlichen Konsens!
Bitte fragen Sie bei Ihrem Bestatter vor Ort nach, was für sie möglich ist.